Am 14. Mai 1941, also bereits Monate vor dem Überfall auf die Sowjetunion, erhielt die Wehrmachtführung »Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare«. Es ging darin »über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet ›Barbarossa‹«. Weil die Spitze der deutschen Armeeführung  während des II. WK »von den politischen Kommissaren aller Art«, also von den Kommunisten in der Roten Armee, entschiedenen Kampf fürchtete (»die eigentlichen Träger des Widerstandes«), wären »sie daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen«. Dieser »Kommissarbefehl« wurde konsequent vollstreckt.
  • 96 Seiten
  • einige Abb
  • Format ca. 11,5 x 18 cm
  • deutscher Text
  • Paperback